Kabelfernsehen: Ab dem 01. April 2024 gibt es Änderungen für Mieter!
Ab dem 01. April 2024 müssen alle Mieter im Verwaltungsbestand von Kersig Immobilien selbst entscheiden, wie sie ihren Fernsehempfang gestalten möchten. Grund ist, dass die Übergangsfrist des bereits am 01. Dezember 2021 in Kraft getretenen Gesetzes zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs zur Mitte des Jahres endet.
Das Kabelfernsehen wird nicht direkt abgeschaltet. Mieter und Mieterinnen können ihren Anschluss weiterhin nutzen, müssen jedoch selbstständig einen separaten Vertrag mit einem Anbieter abschließen. Ähnlich wie bei Strom, Gas oder Mobilfunk haben Sie die Möglichkeit, einen Anbieter ihrer Wahl auszuwählen.
Wie erkenne ich, ob ich von dieser Änderung betroffen bin?
Ob auch Sie von der Änderung betroffen sind, können Sie ganz einfach mit einem Blick in Ihre letzte Betriebskostenabrechnung sehen. Sollten hier Kosten für Kabelfernsehen enthalten sein, sind Sie ebenfalls von dieser Änderung betroffen. Bei allen Mieter und Mieterinnen, bei denen schon jetzt keine Kosten für Kabelfernsehen in der Betriebskostenabrechnung enthalten ist, ändert sich nichts.
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